Wahlkreismitgliederversammlung im Landtagswahlkreis Stormarn-Nord

Wahlkreismitgliederversammlung zur Aufstellung einer Kandidatin / eines Kandidaten für die Landtagswahl 2022 im Landtagswahlkreis 28 | Stormarn-Nord

Donnerstag, 12. August 2021, um 19.00 Uhr,
Sportplatz des TSV Badendorf e. V.,
Dorfstr. 43 a, 23619 Badendorf

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Wahl eines Wahlvorstandes (Wahlvorsteher/in, 2 Beisitzer/innen, Schriftführer/in)
4. Wahl einer Stimmenzählkommission
5. Wahl einer Mandatsprüfungskommission
6. Einführung in die rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Wahl von     Landtagskandidaten
7. Wahl von 10 Mitgliedern zur Unterzeichnung der Niederschrift für den Wahlkreis
8. Wahl eines Gremiums für die Nominierung einer/s möglichen Ersatzkandidatin/en
9. Wahl einer Vertrauensperson und einer stellv. Vertrauensperson
10. Vorstellung der/des Kandidaten/innen
11. Wahl der Landtagskandidatin/des Landtagskandidaten für den Wahlkreis 28 | Stormarn-Nord
12. Schlusswort

Rechtliche Hinweise:

Stimmberechtigt sind alle CDU-Mitglieder, die zum Zeitpunkt des Zusammentritts der Wahlkreismitgliederversammlung wahlberechtigt sind, d.h. ihre Hauptwohnung im Landtagswahlkreis 28, seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung und am Tage der Wahlkreismitgliederversammlung das 16. Lebensjahr vollendet haben. Um dieses notfalls überprüfen zu können, bitten wir Sie, ihren Personalausweis mitzuführen. Der Wahlkreis 28 besteht aus Bad Oldesloe, Bargteheide, Reinfeld sowie den Ämtern Bad Oldesloe-Land, Bargteheide-Land und Nordstormarn.

Wichtige Veranstaltungshinweise:

Wir wollen die Veranstaltung für alle Beteiligten so sicher wie möglich gestalten und haben deshalb umfangreiche Maßnahmen für Ihren und den Schutz aller Beteiligten getroffen:

1.    Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Wahlkreismitgliederversammlung „unter freiem Himmel“ stattfinden. Stellen Sie sich bitte mit festem Schuhwerk und angepasster Kleidung auf das jeweilige Wetter ein.

2.    Eine Teilnahme an der Veranstaltung ist nur bei symptomfreien Gesundheitszustand möglich. An der Veranstaltung nicht teilnehmen können Sie:
•    Bei Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptomen. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn die Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
•    falls Sie bei einem Corona-Schnelltest positiv getestet wurden.

3.    Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur für vollständig Geimpfte, genesene Personen und Personen mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich.
Als vollständig Geimpfte gelten Personen, die einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und die letzte erforderliche Impfung vor über 14 Tagen erhalten haben. Als Genesene gelten Personen, die nachweislich positiv auf das Coronavirus mit einem PCR-Test getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein. Als Getestete gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Haben Sie einen solchen Schnelltest noch nicht durchgeführt, bietet der Arbeiter-Samariter-Bund am Veranstaltungstag vor Ort die Möglichkeit für einen Schnelltest im Rahmen einer mobilen Teststation an.

4.    Sie benötigen sowohl für das Schnelltestverfahren als auch für die Teilnahme an der Wahlkreismitgliederversammlung einen gültigen Personalausweis.

5.    Die 1,5 Meter Mindestabstand ist in allen Bereichen der Veranstaltung einzuhalten.

6.    Während der gesamten Veranstaltung besteht Maskenpflicht.

7.    Wir bitten gerade im Fall einer notwendigen Testung vor Ort um rechtzeitige Anreise, um diese neben den bekannten Anmeldeformalitäten durchführen zu können, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.

8.    Um die Veranstaltung möglichst reibungsfrei abzuwickeln, bitten wir um Anmeldung bis zum 11. August 2021.

Termin

12.08.2021 19:00
  • Sportplatz des TSV Badendorf e. V.
  • Dorfstrasse 43 a
  • 23619 Badendorf