
Berlin. Ingo Gädechens begrüßt die Umsetzung einer einheitlichen Begutachtungsrichtline für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen durch die Krankenkassen. Mit dieser sollen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Eltern und ihre Kinder künftig transparenter und einheitlicher gewährt werden. "Dies ist ein erster, mühsam erarbeiteter Erfolg für die Betroffenen Mütter und Väter. Die Kuren sind wichtige Rehabilitationsmaßnahmen für besonders belastete Eltern. Es ist gut, dass der Spitzenverband der Krankenkassen den Forderung des Parlamentes und des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr, MdB endlich nachgekommen ist und nun eine einheitliche Begutachtungsrichtlinie umgesetzt hat. Viel zu lange konnten Krankenkassen Mutter/ Vater-Kind Kuren mit fadenscheinigen Begründungen ablehnen, obwohl diese Maßnahmen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen zählen," so Gädechens.
"Meine Fraktionskollegen und ich haben sich bereits seit langem dafür eingesetzt, dass die Krankenkassen ein transparentes Antragsverfahren umsetzen. Nicht nur für die betroffenen Eltern, die keine Kuren antreten konnten, war die Situation schwierig," so Gädechens," sondern auch für die Kliniken in Ostholstein. Die Belegungszahlen sind massiv zurückgegangen mit ernsthaften wirtschaftlichen Folgen für die medizinischen Einrichtungen." Er freue sich aber, dass seine vielen Initiativen, die Schreiben und persönlichen Gespräche mit dem Bundesgesundheitsminister Bahr und den betroffenen Einrichtungen offensichtlich die Thematik vorangebracht haben, so der örtliche CDU Bundestagsabgeordnete. Die neue Begutachtungsrichtlinie der Krankenkassen sei ein erster wichtiger Schritt hier endgültig eine Veränderung herbeizuführen. Dennoch werde er die weitere Entwicklung der Mutter/ Vater-Kind Kuren genau im Auge behalten, so Gädechens.
Hintergrund:
Seit 2007 sind Eltern-Kind-Kuren Pflichtleistungen der Krankenkassen. Gesetzlich Krankenversicherte Eltern haben einen Anspruch auf medizinische Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen. Die Voraussetzungen insbesondere für die Bewilligung solcher Maßnahmen, aber auch Inhalte und Ziele dieser Leistungen, werden in der neuen Begutachtungs-Richtlinie konkretisiert. Um im Sinne der Versicherten eine transparentere und einheitliche Bewilligungspraxis zu ermöglichen, ist die Richtlinie überarbeitet worden. Die Begutachtungsrichtlinie und die Empfehlungen ist einsehbar unter: www.gkv-spitzenverband.de
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