Die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat in ihrer heutigen (13. Januar 2015) Sitzung beschlossen, den von Finanzministerin Monika Heinold vorgelegten Entwurf für ein Transparenzgesetz in der jetzigen Fassung nicht zu unterstützen und stattdessen einen Änderungsantrag vorzulegen:
„Die CDU-Fraktion bekennt sich zu Transparenz und Offenheit, lehnt aber einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ab“, erklärte Koch in Kiel. Er forderte SPD, Grüne und SSW auf, den Änderungsantrag gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Ministerin zum Gegenstand der angesichts der deutlichen Kritik dringend gebotenen mündlichen Anhörung zu machen.
Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion sehe vor, die Regelungen auf Unternehmen, Anstalten und Stiftungen des Landes zu beschränken. Die darüber hinaus von der Landesregierung vorgesehene Hinwirkungspflicht für die kommunale Ebene würde dagegen aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
„Wir maßen uns nicht an, über die Köpfe der kommunalen Entscheider hinweg in deren Unternehmen hinein zu regieren“, begründete Koch den CDU-Antrag.
Die kommunalen Spitzenverbände, kommunalen Unternehmensverbände und der Sparkassen- und Giroverband hätten in der Anhörung überzeugende Argumente dafür vorgebracht, eine vom Land verordnete Veröffentlichung von Vorstandsgehältern nicht auf die kommunale Ebene auszuweiten.
Die von Heinold geplante Einbeziehung kommunaler Gesellschaften in den Gesetzentwurf erscheine insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Gesetzeskonflikte für die Träger kommunaler Unternehmen schwierig. Für Unternehmen in Privatrechtsform habe der Bund mit dem Gesetz zur Vorstandsvergütung bereits von seiner Regelungskompetenz Gebrauch gemacht. Deshalb stehe es dem Land nicht zu, für kommunale Unternehmen abweichende Regelungen zu erlassen. Die Regelung führe die kommunalen Träger zudem in die Zwickmühle, zwischen der vom Land auferlegten Hinwirkungspflicht und dem Schutz personenbezogener Daten nach den Bundesdatenschutzgesetz abwägen zu müssen.
„Aus Sicht der CDU-Fraktion greift der Gesetzentwurf in unzulässiger Weise in die kommunale Selbstverwaltung ein“, betonte Koch.
Eine öffentliche Kontrolle der Bezüge sei bereits heute durch den Hauptausschuss der Stadt- oder Gemeindevertretung bzw. des Kreistages gewährleistet. Die namentliche Veröffentlichung von Einzelbezügen würde die Attraktivität entsprechender Positionen im Vergleich zur Privatwirtschaft erheblich mindern.
„Ob eine Kommune für ihre Unternehmen einen solchen Wettbewerbsnachteil eingehen wolle, muss sie selbst entscheiden“, erklärte Koch.
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