KIEL. In den schleswig-holsteinischen Finanzämter melden sich immer mehr Bürger, die ihre mögliche Erstattung sofort in bar mitnehmen wollen. "Es wird derzeit an einem automatisierten Verfahren gearbeitet, um die mehr als 250.000 Steuerbescheide von Pendlern, die bereits bearbeitet wurden, zu korrigieren", sagte Finanzminister Rainer Wiegard. Er bittet die Bürgerinnen und Bürger um etwas Geduld. "Anfang kommenden Jahres werden neue Bescheide verschickt und die Beträge erstattet", so Wiegard weiter. "Wir haben in den Finanzämtern keine Ladenkasse, um Geld in bar auszuzahlen", betonte er. Erstattungen würden ausschließlich überwiesen.
Es gebe drei Gruppen von Betroffenen, zählte Wiegard auf: "Alle, die in ihren Steuererklärungen Kilometerangaben gemacht haben, müssen sich um nichts kümmern. Sie erhalten automatisch einen neuen Bescheid. Wer seine Steuererklärung jetzt einreicht, bei dem wird die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer berücksichtigt. Nur diejenigen, die im Vertrauen auf das Gesetz unterhalb von 20 Kilometern vom Arbeitsplatz keine Entfernungskilometer angegeben haben, müssen handeln." Sie können sich formlos an ihr zuständiges Finanzamt wenden. In dem Schreiben sind folgende Angaben zu machen: Name, Adresse, Telefon, Steuernummer, Arbeitsstätte (Ort und Anschrift). Entfernung zur Arbeitsstätte, Zahl der Tage, an den der Arbeitsplatz aufgesucht wurde, und das Kennzeichen, falls ein Fahrzeug benutzt wurde. Der Finanzminister bittet die Bürger, von Einzelanfragen abzusehen, da diese nur zusätzliche Kosten und Zeitverzögerungen verursachen würden.
Manche Bürger sind durch missverständliche Medienberichte verunsichert. Deshalb stellt der Finanzminister klar: "Für die Pendlerpauschale gibt es keinen Festbetrag und keine zwingende Erstattung. Denn jeder Arbeitnehmer hat ohnehin eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro. Nur wenn dieser Betrag überschritten wird, kann es zu einer Erstattung kommen."
Die Finanzämter arbeiten an einer zügigen Umsetzung. "Die Beamten vor Ort können nichts dafür, dass die gesetzliche Grundlage verfassungswidrig war. Sie machen ihren Job und wollen den Menschen helfen", sagte Wiegard. Deshalb habe er kein Verständnis, wenn Bürger sich Finanzbeamten gegenüber ausfallend oder unverschämt benehmen. "Die Kolleginnen und Kollegen tun alles, damit die Menschen das ihnen zustehende Geld bekommen. Dafür verdienen sie Respekt und Anerkennung."
Übrigens: Auch wer zu Fuß, mit dem Rad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommt, kann die Pendlerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer erhalten.
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