CDU fordert Abschaffung der Baumschutzsatzung

25.12.2016

Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Baumschutzsatzung mehr Schaden anrichtet, als sie verhindert.

Die CDU-Fraktion hat in der Umweltausschusssitzung vom 12.10.2016 einen Vorschlag zur Änderung der Baumschutzsatzung unterbreitet. Auf Anregung von Herrn Bauamtsleiter Peter Kania einigten sich die Mitglieder des Umweltausschusses darauf, die Thematik im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises zu erörtern.

In der ersten Sitzung des interfraktionellen Arbeitskreises vom 22. November 2016 ist deutlich zum Ausdruck gekommen, dass die Baumschutzsatzung den Bäumen schadet, die sie eigentlich schützen soll. Vor diesem Hintergrund wird die CDU Fraktion ihren Änderungsantrag zurückziehen und gemeinsam mit der Fraktion der FDP beantragen, die Baumschutzsatzung in Gänze abzuschaffen.

Die Verwaltung präsentierte einen Änderungsvorschlag, der aus unserer Sicht keine spürbaren Erleichterungen für die Ahrensburgerinnen und Ahrensburger beinhaltet, sondern teilweise (unbeabsichtigte) Verschärfungen. Verbunden mit der Behauptung, unser – eigentlich als Kompromiss erarbeiteter – Vorschlag sei rechtswidrig, zeigte sich die Verwaltung insgesamt wenig kompromissbereit.

„Ich bedauere sehr, dass die Verwaltung nicht bereit ist, sinnvolle Erleichterungen mitzutragen. Hinsichtlich unseres als Kompromiss erarbeiteten Vorschlags teile ich die Rechtsauffassung der Verwaltung nicht.“ erklärt Toufic Schilling, der für die CDU (als Bürgerliches Mitglied) im Umweltausschuss sitzt.

Da wegen der fehlenden Kompromissbereitschaft wider Erwarten ausschließlich Argumente für und gegen den Bestand der Baumschutzsatzung als solcher ausgetauscht wurden (Grundsatzdiskussion), sind wir im Ergebnis gemeinsam mit der FDP Fraktion zu der Überzeugung gelangt, dass die Baumschutzsatzung mehr Schaden anrichtet, als sie verhindert.

„Viele Bürger fällen einen Baum, weil sie befürchten, dass er irgendwann zu groß wird und dann unter die Baumschutzsatzung fällt. Das ist allseits bekannt. Damit wird der Regelungszweck der Satzung umgekehrt.“, erklärt Herr Schilling.

Aus der anderen Perspektive betrachtet, benachteiligt die Baumschutzsatzung diejenigen massiv, die erst einen Baum pflanzen und diesen groß werden lassen. „Hierin sehen wir eine nicht gerechtfertigte und deshalb nicht hinnehmbare Bevormundung von Privateigentümern.“, ergänzt Toufic Schilling weiter.

Bei dem durch die Baumschutzsatzung beabsichtigten Schutz einzelner Bäume wird verkannt, dass es letztlich nur um die Erhaltung eines ausgewogenen Baumbestandes im gesamten Stadtgebiet gehen sollte.

„Es ist wenig sinnvoll einen einzigen Baum um jeden Preis zu erhalten. Wichtiger ist es, den Baumbestand als Solchen durch laufende Nachpflanzung zu verjüngen bzw. zu beeinflussen. Die Zusammensetzung des Baumbestandes wird künftig im Ermessen der Bürger stehen.“, erläutert Schilling weiter.

„In Ahrensburg wird mindestens eine halbe Verwaltungskraft für nicht einmal 150 Anträge bereitgestellt, von denen regelmäßig knapp 80% genehmigt werden. Die Baumschutzsatzung ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel für vermeidbare Bürokratie.“, erläutert Toufic Schilling weiter.