Gastschulabkommen mit Hamburg

30.07.2014

Gastschulabkommen mit Hamburg - erfüllt die Landesregierung das Versprechen des Koalitionsvertrages?

Zur Antwort der Landesregierung auf seine leine Anfrage zum Stand der Verhandlungen über das Gastschulabkommen mit Hamburg (Drucksache 18/2119), erklärt der Stormarner CDU-Landtagsabgeordnete Tobias Koch: "Die Antwort lässt Zweifel aufkommen, ob das Versprechen einer freien Schulwahl zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg eingehalten werden kann. Angesichts des dargestellten Verhandlungsstands im Anfangsstadium erscheint der Abschluss eines neues Gastschulabkommen rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2015 / 2016 mehr als fraglich."

Hintergrund der Anfrage sei das Auslaufen des Gastschulabkommens mit Hamburg zum Ende des Jahres 2015. Nach der derzeit geltenden Vereinbarung sei ein grenzüberschreitender Schulbesuch in Hamburg nur zulässig, wenn eine Förderschule, eine Berufsschule oder im Falle von Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Barsbüttel ein Gymnasium besucht würden. Mit dem Koalitionsvertrag hätten die Regierungsparteien jedoch vereinbart, zukünftig eine freie Schulwahl zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg zu ermöglichen. "Die Landesregierung ist nun über zwei Jahre im Amt. In dieser Zeit hat sie nicht mehr zustande gebracht, als die Erkenntnis zu gelangen, dass es weiterer intensiver Verhandlungen bedarf. Angesichts zweier SPD-geführter Landesregierung auf beiden Seiten des Verhandlungstisches ist das ein absolutes Armutszeugnis", so Koch. Unerklärlich sei insbesondere, weshalb die weiteren Verhandlungen erst im Laufe des Jahres 2015 erfolgen sollen. Für einen rechzeitigen Abschluss zum Beginn des Schuljahres 2015 / 2016 stünde dann nur noch ein halbes Jahr Verhandlungszeit zur Verfügung.
"Während bei mir die ersten Anfragen besorgter Eltern auflaufen, darf die Landesregierung die verbleibenden Monate des Jahres 2014 nicht einfach ungenutzt verstreichen lassen. Angesichts der komplexen Materie und der erheblichen finanziellen Folgen wäre die Landesregierung gut beraten, schnellstmöglich mit Verhandlungen auf Spitzenebene zu beginnen", so Koch. Sorgen bereiten dem CDU-Finanzpolitiker dabei vor allem die finanziellen Forderungen Hamburgs für eine freie Schulwahl über die Ländergrenzen hinweg. Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgehe, sei für das Jahr 2015 lediglich der im jetzigen Gastschulabkomme vereinbarte Betrag von 13,2 Millionen Euro in den Haushaltsentwurf eingestellt worden.Auch in der darüber hinausgehenden Finanzplanung sei bislang keine Änderung des Ausgabensatzes vorgesehen.

"Aus den letzten Verhandlungen zum Gastschulabkommen aus unserer Regierungszeit ist mir eine Hamburger Forderung von 30 Millionen Euro im Gedächtnis", erinnert sich Koch. Im Falle einer freien Schulwahl ab August 2015 wären die im Haushaltsentwurf eingestellten 13,2 Millionen Euro für das alte Gastschulabkommen nicht mehr auskömmlich. Spätestens ab 2016 würden mit Sicherheit deutlich höhere Zahlungen fällig werden, als in der Finanzplanung bislang vorgesehen."Wenn die Landesregierung glaubhaft das Ziel einer freien Schulwahl über Landesgrenzen hinweg verfolgt, muss sie auch die dafür erforderlich finanziellen Mittel bereitstellen. Alles
andere wäre unrätlich. Die Eltern und Schüler im Hamburger Umland haben sich zu Recht auf das im Koalitionsvertrag abgegebene Versprechen verlassen", so Koch abschließend.