Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts

12.09.2012

über den Europäischen Stabilitätsmechanismus und den Fiskalpakt erklärt der Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein/ Nordstormarn Gädechens:

"Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Vertrag zur Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms ESM und der Fiskalvertrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit der Entscheidung bestätigt das höchste deutsche Gericht die Europapolitik unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die beiden Verträge sind entscheidende Schritte zur Lösung der Staatsschuldenkrise in Europa und können nun zügig in Kraft treten. Heute ist ein guter Tag für mehr Stabilität in der Eurozone.

Die Bestätigung beider Verträge durch das Bundesverfassungsgericht zeigt einmal mehr, dass Deutschland seiner Verantwortung für Europa umfassend gerecht wird. Die Karlsruher Richter haben zu Recht betont, dass Deutschland nicht überfordert werden darf. Dies entspricht genau dem Credo unserer Bundeskanzlerin. Klar ist für mich: Solidarität und Solidität, Leistung und Gegenleistung gehören untrennbar zusammen. Nur wenn in Not geratene Euro-Staaten erhebliche Eigenanstrengungen unternehmen, ihre Haushalte in Ordnung bringen und Strukturreformen durchführen, kann es Hilfe geben. Zugleich verpflichten sich die meisten Euroländer im Fiskalpakt dazu, eine nationale Schuldenbremse nach deutschem Vorbild einzuführen. Mit ESM und Fiskalpakt wird es gelingen, wieder das notwendige Vertrauen in unsere Gemeinschaftswährung zurückgewinnen."